Maximilian Funke-Kaiser

Erklärung zur Abstimmung Ersatzkraftwerke

Foto: Dominik Konrad

Der Deutsche Bundestag beschließt heute das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz. Dieses Gesetz ist angesichts der aggressiven russischen Außenpolitik ein notwendiger Schritt. Russland setzt seine Energieressourcen als Machtinstrument ein, bricht geltende Verträge und erweist sich als unzuverlässiger Handelspartner. Die Energiepolitik der letzten Jahrzehnte ist retrospektiv als gescheitert zu bezeichnen. Denn die Bundesrepublik Deutschland befindet sich in einer beispiellosen Abhängigkeit, die es schnellstmöglich aufzulösen gilt. Genau das macht die Ampelregierung derzeit. Bis wir zu einer diversifizierten, redundanten und sicheren Energieversorgung gelangt sind, muss die Versorgung von Menschen und Unternehmen mit Erdgas sichergestellt werden. Das Füllen der Gasspeicher und die Reduzierung des Gasverbrauches dort, wo es möglich ist, hat besondere Wichtigkeit.

Bei diesem Vorhaben darf es keine Denk- und Debattenverbote geben. Denn jeder zusätzlich gesparte Kubikmeter hilft uns. Wir haben die Verantwortung die Energieversorgungssicherheit sicherzustellen. Der Weiterbetrieb der noch laufenden Kernkraftwerke muss deshalb in Erwägung gezogen werden. Auch eine zeitweise Wiederinbetriebnahme der kürzlich vom Netz gegangenen Kernkraftwerke darf nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Die deutschen Kernkraftwerke genügen höchsten Sicherheitsstandards und können in der angespannten energiepolitischen Situation einen wichtigen Beitrag zur Gaseinsparung leisten. Die Stellungnahme von Wirtschafts- und Umweltministerium wurde in einer anderen Lage verfasst und wird mit einem ernsthaften Widerspruch konfrontiert. Sie kann darum nicht die abschließende Grundlage einer Entscheidung sein. Diese Entscheidung muss schnellstmöglich, aber auf Basis einer transparenten sowie sachlich-fundierten Prüfung und unter Abwägung aller Belange getroffen werden.

Der Wunsch nach einer ergebnisoffenen Prüfung und der Nutzung der Kernenergie zur Lösung der Energiekrise wird von mir geteilt. Dennoch kann und werde ich dem Änderungsantrag von CDU/CSU nicht zustimmen. Eine gesellschaftlich derart sensible Frage, die die Bundesrepublik seit Jahrzehnten beschäftigt, sollte nicht auf Verordnungswege geregelt werden. Das wird der politischen Tragweite nicht gerecht. Die hierfür notwendige Legitimation kann nur der Gesetzgeber selbst schaffen. Sollte die geforderte Prüfung tatsächlich in einer befristeten Weiternutzung der Kernkraft münden, wäre eine Sondersitzung des Deutschen Bundestages jederzeit möglich.

Berlin, den 07. Juli 2022

Maximilian Funke-Kaiser